Seit langem ist unser charmantes Nachbarland auch für viele Deutsche eine zweite oder sogar erste Jagdheimat geworden.
Unkomplizierte und unaufgeregt ist dort das Verhältnis zur „Jagerei“ und so entschließen sich viele deutsche Jäger dort einmal
zu jagen.
Was die wenigsten wissen ist ,dass auch dort Jagdrecht föderal ist und jedes Bundesland seine eigenen Jagdgesetzte hat ,nach
denen auch die Ausländerjagdscheine vergeben werden.
Dem rührigen Moderator „sandman“ von www.pulverdampf.at ist es zu verdanken, dass wir eine schöne Zusammenfassung dieser Gesetze bekommen:
Österreichische Landesjagdgesetze
Wer „nur“ zum Tontaubenschießen nach Österreich kommt der benötigt nur den europäischen Feuerwaffenpass.
2 Langwaffen problemlos erlaubt (auch SLF)
Information über Wettkämpfe und Events bei den hilfsbereiten Freunden vom SCCA
Waihei und fröhlich Planung der Jagdreise
Bunduki