Eine Jagd oder Sportreise mit der eigennen Waffe in sogn Drittländer der EU, wird ab sofort noch bürokratischer und evtl. mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein.
Informationen dazu erhalten Sie unter nachstehen Links:
Pressemitteilung des Internetportals all4Shooters
BAFA Seite mit der kompletten Verordnung
PDF zur Verfahrenserleichterung
EU-Verordnung Nr. 258/2012 (zur Beachtung Artikel 9!!!!!)
Bitte beachten Sie,dass die Mitnahme einer Sport- und Jagdflinte anders bearbeitet wird, als die Mitnahme einer Repetierbüchse oder Kurzwaffe.
Informieren Sie sich mit genügend zeitlichen Vorlauf vor Ihrer Reise!
Die Regeln gelten nicht bei Reisen innerhalb der EU Staaten!
Die Regelungen gelten nicht bei Reisen in die Schweiz,Norwegen und Island!
Waffen und Jagdrechtliche Genehmigungen,sowie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes sind
separat zu beachten.
PS:
sollte Ihnen das Ganze ebenso verwirrend vorkommen wie mir,fragen Sie VOR einer Reise bei den zuständigen Behörden nach.
…und bedenken Sie, dass Waffen- und Zollrecht unterschiedlich sind