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Impressum, Blogregeln, AGB

Bunduki ist:

A.v.Wenzl
www.flintenservice.de
Vilstalstrasse.44
87459 Pfronten
Germany

Telefon 0049 (0) 08363 277
Mobil 0049 (0) 152 52 42 22 16
webmaster (at) flintenservice.de

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Wir beantworten keine mails mehr, die mittels der PM Funktion eines Forums unter Forumsnick versandt wird!
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Für ALLE Beiträge und Fotos gilt ausdrücklich :
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Kopieren und die Verwendung von Texten und Bildern des Flintenblog, ebenso wie ganze oder teilweise Veröffentlichungen auf anderen Webseiten, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Autors gestattet.

Blog-Regeln

Ausdrücklich erwünscht sind Kommentare der Leser.
Als Betreiber erbitte ich jedoch die Einhaltung nachstehender Regeln:

Jede Art von bashing , seien es Personen, Gruppen oder Produkte ist unerwünscht.

Jede Art von kommerziellen Links in Kommentaren (Kommentarspam) ist unerwüscht;
entsprechende Kommentare werden automatisch gesperrt.

Namentliche Nennung (positiv oder negativ) von Vertriebsunternehmen und Betrieben sind im Kommentarbereich unerwünscht.

Werbung und entsprechende Verlinkungen stehen nur dem Betreiber zu.

Pornografische, faschistische, diskriminierende Links oder Kommentare, sowie Kommentare die zu Rechtsbrüchen aufrufen oder diese verharmlosen werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

Unser Blog richtet sich an seriöse Flintenschützen und dient dem Gedankenaustausch und der Unterhaltung.
Er ist keine Einkaufsberatung , kein virtueller Schießkurs und keine Werbeplattform !
Wir bitten von derartigen Fragen im Kommentarbereich Abstand zu nehmen.Dafür steht unsere mailad zur Verfügung.
Wer Flintenschießen lernen möchte, ist als Schießschüler bei unseren Kursen willkommen.

Kontakt über unsere Webseite www.flintenservice.de

Wir behalten uns vor, jeden Kommentar ohne Rechtfertigung jederzeit zu löschen.

Wir wollen mit diesen Regeln, die negativen Auswüchse in einigen Internetforen vermeiden .

Danke für Ihr Verständnis

A.v.Wenzl

Hinweis zur Rechtschreibung:

Der Blog ist für jeden Autor “Rechtschreibreformfrei”.
Orthografische und grammatikalische Fehler dürfen als Erinnerung gesammelt und behalten werden.

ACHTUNG WICHTIG!
HAFTUNGSAUSSCHLUSS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen der Firma Alexander von Wenzl Marketing
Stand: 01.01.2011

Alexander von Wenzl Marketing
internationale Schießschule
Vilstalstrasse 44 H
87459 Pfronten

Tel 08363 277
Ust.ID: DE 183642553 St.nr : 125/287/20232

email: webmaster@flintenservice.de

Die AGBs gelten für unsere Webseiten:
www.flintenservice.de
www.schiessenlernen.de
www.testschiessen.de
www.shotgunsports.eu
www.flintenblog.de

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Alexander von Wenzl Marketing – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

HINWEIS: Hier kommt es auf Ihren individuellen Geschäftsablauf an.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftliche Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

die aktuellen Wetterverhältnisse die Dienstleistung erheblich erschweren oder unmöglich machen

die waffenrechtlichen Genehmigungen des Auftragsgebers nicht der zu erbringenden Dienstleistung entsprechen.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Der Dienstleister haftet nicht bei Schäden an Personen und Sachen, die durch den direkten oder indirekten Gebrauch von Schusswaffen durch den Auftraggeber entstanden sind.
7.4 Der Dienstleister haftet nicht für die Einhaltung des Waffengesetzes und der individuellen Schießstandvorschriften durch den Auftraggeber.
7.5 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen durch Leistungsträger, wie Schießstandbetreiber,Schießkinos,Vereine Jagdgruppen o.ä. in deren Anlagen eine Veranstaltung durchgeführt wird.

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

9. Sonstige Bestimmungen

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Pfronten den 1.1.2011
Alexander von Wenzl