Waffenrecht Schweiz… freie Bürger…freie Geister

In der kleinen Reihe ,in der ich hier einige europäische Waffengesetze zur allfälligen
Meinungsbildung (besonders über das eigene Gesetz) einstellte, darf natürlich auch das eidgenössische Recht nicht fehlen.

Wird bei uns immer mit amerikanischen Verhältnissen gedroht und schwarz gemalt, so wird beflissentlich vergessen, dass unsere Nachbarn mit der guten Schoggi und den ausgebremsten Autobahnen ,ein Waffenrecht haben, in dem Waffentragen mehr als ein Bürgerrecht ist.
Waffentragen ist Bürgerpflicht…aber auch Pflicht an der Gemeinschaft.

Bundesgesetz über Waffen und Munition

Verordnung über das Waffengesetz

Einreise mit Flinte: Anmeldung und Abmeldung am Grenzposten, sowie bei der Rückreise Anmeldung am Deutschen Zoll mittels „Rückwaren Auskunftsblatt INF 3“ (ätsch! Nix Jagdschein, Nix WBK… nix EU!)

Randnotiz:
Je liberaler ein Gesetz, desto weniger Papier wird verbraucht.
Die Schweizer sind eben sparsam und brauchen bloß 16 Seiten.
Weniger ist eben meist mehr!

Bunduki

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